Samstag, 20. Januar 2007

Michael Turgut : Generationenvertrag verliert an Bedeutung

Michael Turgut : Generationenvertrag verliert an Bedeutung

Nach wie vor ist die Hauptquelle für die Altersversorgung der Ruheständler die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Rente steht aber schon lange vor großen Problemen. Die Ursachen sind vielfältig.

IFF AG - Vorstand Michael Turgut hält private Altersvorsorge vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden soziodemografischen Fakten für unausweichlich.

Die Zahlen des deutschen Instituts für Altersvorsorge lassen daher aus heutiger Sicht Schlimmes erahnen: Danach hätte ein so genannter Eckrentner, also ein Bürger bzw. eine Bürgerin, der oder die 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, heute einen Rechtsanspruch auf eine gesetzliche Rentenleistung von rund 1.000,-- Euro.

Für Michael Turgut, Vorstand der IFF AG aus Hof, zeigt dieses Beispiel, dass die derzeitige Diskussion um die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht intensiv genug geführt wird. „Danach“, so Michael Turgut, „müsste eigentlich jeder Arbeitnehmer heute aufgefordert werden, zusätzlich zu einem möglichen gesetzlichen und Betriebsrentenanspruch auch privat vorzusorgen.“

Letztlich gilt nach wie vor der Generationenvertrag und die daraus folgendee Umlagefinanzierung der gesetzlichen Renten. Das bedeutet, dass die monatlichen Beiträge, die in die Rentenkasse einbezahlt, nicht der eigene Vorsorge dienen, sondern vielmehr an die heutigen Rentner sofort wieder ausgezahlt werden. Später, so der Generationenvertrag, wird seine Rente dann wiederum von der nachfolgenden Generation aufgebracht. Der einzelne in die Rentenkasse einzahlende Beitragszahler baut demnach kein eigenes finanzielles Vermögen auf wie z.B. bei einem individuellen Sparvertrag, sondern muss darauf vertrauen, dass die nachfolgende Generation in der Lage ist, seine Rentenansprüche zu finanzieren.

Die unausweichliche Folge der aktuellen demografischen Tendenzen – mehr Rentner, aber weniger Beitragszahler - ist, dass das Leistungsniveau der gesetzlichen Rente seit Jahren stagniert und abgesenkt werden muss. Eigenverantwortung in der Altersvorsorgeplanung ist daher heute wichtiger denn je – wenn der Bürger sein Leben im Ruhestand genießen und dazu auch finanziell gut versorgt sein möchte, muss er aus heutiger Sicht unbedingt rechtzeitig selbst vorsorgen. Die gesetzliche Rente muss dabei als eine von mehreren Versorgungssäulen angesehen werden, die sicherlich weiterhin als eine Ecksäule gelten kann, aber auf die allein wohl nicht Verlass sein kann.

Michael Turgut hebt allerdings hervor, dass die derzeitige Bundesregierung sich des Problems seit Jahren bewusst ist, jedoch mit Versäumnissen aus der Vergangenheit bzw. mit einer rapiden demografischen Veränderung der Bevölkerungsstruktur der Bundesrepublik Deutschland konfrontiert ist. Michael Turgut wörtlich: „Derzeit wird zwar der richtige Weg eingeschlagen – allerdings ein noch zu kurzer Teil der Wegstrecke zurückgelegt.“

Die Notwendigkeit der privaten Vorsorge hat mittlerweile auch die Bundesregierung erkannt. Mit der Einführung des Altersvermögensgesetz (AVmG) zum 1.Januar 2002, des Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) seit dem 1.Januar 2005 sowie des novellierten Betriebsrentengesetz (BetrAVG) fördert der Staat auch die private Vorsorge für den Ruhestand.