Freitag, 19. Januar 2007

Michael turgut / stirbt der „Eckrentner“ als Konzept aus ?

Michael Turgut , IFF AG

Stirbt der „Eckrentner“ als Konzept der Altersvorsorge aus ?
Moderne Lebensläufe erfordern neue Vorsorgekonzepte.

Geld für die Zeit nach dem Beruf zurückzulegen ist nötig geworden. Um den Lebensstandard auch im Alter zu halten, reicht die staatliche Rente nicht mehr aus. Doch noch immer schätzen viele ihre finanzielle Lage im Alter besser ein als sie einmal sein wird. Gerade Frauen tun oft zu wenig für die Altersvorsorge. Die Neudefinition unserer Lebensläufe passt leider nicht mehr zu den alten Thesen vom »Eckrentner«, vom punktgenauen Rentenbeginn mit 65 und von starren Konzepten der staatlich geregelten Altersvorsorge, die für jeden Sparer passt. Unbestritten ist dagegen selbst von der Politik die Notwendigkeit der privaten Vorsorge.

Für Michael Turgut, Vorstand der IFF AG aus Hof, zeigen diese selbst von führenden Medienpolitikern nicht mehr bestrittenen Tatsachen, dass die derzeitige Diskussion um die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht intensiv genug geführt wird. Schließlich wird die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung künftig weiter sinken und sich wohl bei einer niedrigen Basisabsicherung einpendeln. Unstete und immer individuellere Lebensläufe erfordern jedoch genauso individuelle Vorsorgekonzepte. Gefragt sind also Sparformen, die sich flexibel an die jeweilige Lebenssituation anpassen.

Die Renditen der gesetzlichen Rentenversicherung sind für Jüngere viel zu oft ein sehr schlechtes Geschäft. Trotz steigender Belastungen für die Beitragzahler und sinkender Leistungen für die Rentner errechnen manche Studien für die gesetzliche Rentenversicherung bislang noch positive, wenn auch mal mehr, mal sehr viel mehr fallende Renditen. Dahinter stehen allerdings noch sehr optimistische gesamtwirtschaftliche Erwartungen als Grundlagen dieser Berechnungen. Das Institut für Wirtschaft und Gesellschaft (IWG BONN) hat im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) die vorliegenden Rechnungen überprüft und eigene Berechungen angestellt. Ergebnis: Die Renditen tendieren gegen Null.

Noch wesentlich ungünstiger ist die Renditeentwicklung der gesetzlichen Renten, wenn auch die steuerfinanzierten Bundeszuschüsse (mittlerweile 37 Prozent der Rentenausgaben) in die Betrachtung einbezogen werden. Diese Mittel werden zu einem großen Teil von den Versicherten aufgebracht und erhöhen ihren Aufwand für die gesetzliche Rentenversicherung.

„Fasst man die ersten Ergebnisse der Koalitionsvereinbarung zusammen, so wird sich die Situation der gesetzlich Rentenversicherten in Deutschland in den kommenden Jahren nicht verbessern“, meint Michael Turgut, Vorstand der IFF AG aus Hof. Zwar gehen die Koalitionsparteien davon aus, dass die gesetzliche Rentenversicherung, wichtigste Säule der Altersversorgung darstellt. Darüber wird vor dem Hintergrund der unangenehmen Tatsachen aber die betriebliche und private Altersvorsorge unerlässlich. Als Alternative droht eventuell eine Rente auf Sozialhilfeniveau, ein Zukunftsszenario, über das sich viele Deutsche noch nicht im Klaren sind.

Selbst wenn der steuerfinanzierte Bundeszuschuss bei der Renditeberechnung erst ab 2021 und auch dann nur schrittweise berücksichtigt wird, werden schon im mittleren Szenario die realen Renditen der Männer ab etwa Geburtsjahrgang 1990 zunehmend negativ. Der Jahrgang 2040 erzielt nur noch eine reale Rendite von -0,3 Prozent. Entsprechend entwickeln sich auch die realen Renditen der Frauen nach unten. Kaufkraftbereinigt erhält ein Rentner des Jahrgangs 1940 noch 1,52 Euro für jeden eingezahlten Euro, der 1990 geborene nur noch 99 Cent, der 2040 geborene sogar nur noch 89 Cent. Eine Rentnerin des Jahrgangs 1940 erhält noch 2,01 Euro pro eingezahlten Euro, eine 2040 geborene Frau nur noch 1,11 Euro.

Die Reformen der Jahre 2001 und 2004 bewirken, dass das Rentenniveau des Eckrentners, also eines Versicherten, der 45 Jahre lang stets ein Einkommen in Höhe des Durchschnittseinkommens aller Versicherten erzielt hätte, schrittweise absinkt. Der Unterschied zwischen dem Rentenniveau nach altem Recht vor der Rentenreform von 2001 und dem Rentenniveau nach neuem Recht ergibt die Rentenlücke.

Daher gilt : „Die zusätzliche Altersvorsorge muss künftig einen höheren Stellenwert erhalten, um den im Berufsleben erreichten Lebensstandard auch im Alter aufrecht erhalten zu können. Hierfür steht ein umfangreiches Instrumentarium mit steuerlichen Elementen und Zulagen zur Verfügung. Fernerhin gibt es eine Fülle von interessanten Vorsorgemöglichkeiten im Bereich der privaten Altersabsicherung.“, wie der Finanz-Spezialist Michael Turgut von der IFF AG meint.

Neue Regierung, neuer Minister, alter Fehler: Wieder einmal sollen umstrittene Prognosen für die ferne Zukunft beweisen, dass die Rente sicher ist – oder dass es zumindest nicht so schlimm wird, wie die heutigen Rentner und vor allem die heutigen Beitragszahler befürchten. Als ob noch irgendjemand mit derartigen Zahlenmodellen zu beschwichtigen wäre. Dem Sozialminister Franz Müntefering ist nicht anzulasten, dass einerseits die Alten länger leben, andererseits aber mangels Nachwuchs zu wenige Versicherte Beiträge zahlen. Es ist auch nicht seine Schuld, dass die lange Reihe seiner Vorgänger die Bevölkerung immer wieder mit zu optimistischen Prognosen getäuscht hat.

Aber wenn die Verfallsdaten angeblicher Jahrhundertreformen auf wenige Jahre schrumpfen und ständig die Berechnungsgrundlagen manipuliert werden, fühlen sich die Bürger zu Recht verlassen. „Danach“, so Michael Turgut von der IFF AG (Hof), „müsste eigentlich jeder Arbeitnehmer heute aufgefordert werden, zusätzlich zu einem möglichen gesetzlichen und Betriebsrentenanspruch auch privat vorzusorgen.“